Städtebauliche Entwicklungspläne für die Rastatter Dörfer
Ein Dorfentwicklungsprozess
Der Entwicklungsdruck auf den ländlichen Raum steigt – die Wege zu schlüssigen Entwicklungsperspektiven und brauchbaren Steuerungsinstrumenten sind höchst individuell und müssen gemeinsam gefunden werden.
Der Wohnungsdruck in der Technologieregion Karlsruhe auf die ländlich geprägten Räume steigt. Nachdem in den vergangenen Jahren die Rastatter Kernstadt im Fokus der aktiven Stadtentwicklung stand, wird der Blick nun verstärkt auf die Entwicklung der Rastatter Ortsteile gelegt, die verkehrlich und infrastrukturell sehr gut erschlossenen sind. Etwa ein Viertel der Rastatter Bevölkerung wohnt in den Ortsteilen. Gleichzeitig nehmen die Ortsteile zwei Fünftel der Gesamtfläche ein. Der Pro-Kopf-Flächenverbrauch ist hier wesentlich höher als in der Kernstadt. Darüber hinaus ist die Einwohnerzahl in den Ortsteilen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen, so dass sich die Fragestellungen nach einer sinnvollen räumlichen Entwicklung vor Ort zunehmend verdichten.
Die konkrete Folge ist eine Reihe von Bauanträgen in Ortsbereichen, in denen bisher zwar keine Notwendigkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen bestand, für deren Beurteilung der Paragraf 34 des Baugesetzbuches („Einfügen in die nähere Umgebung nach Art und Maß der baulichen Nutzung“) kein ausreichendes Steuerungsinstrument mehr darstellt, sowohl unter städtebaulichen Gesichtspunkten als auch im Sinne einer insgesamt nachhaltigen Dorfentwicklung. Im Rahmen des durchgeführten Dorfentwicklungsprozesses wurden für alle fünf Ortsteile städtebauliche Entwicklungsziele erarbeitet, die sowohl auf die konkreten Fragestellungen des jeweiligen Ortsteils reagieren als auch einen Bezug zu den übergeordneten räumlichen Zielen des Ortsteilverbands in Relation zur Kernstadt herstellen.




Die fünf Ortsteile Plittersdorf, Ottersdorf, Wintersdorf, Rauental und Niederbühl-Förch sollen jeweils in ihrer Identität gestärkt werden, auch die Förderung des Gemeinwesens eines jeden Ortsteils ist ein bereits seit 2015 verfolgtes Ziel der Stadtplanung. Um nun langfristige Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und die daraus abzuleitenden Maßnahmen zu priorisieren, wurde ein ganzheitliches Konzept von städtebaulichen Entwicklungsplänen für die Rastatter Ortsteile erstellt. Entwickelt wurde eine Methodik, wie der derzeitige Entwicklungsstand des jeweiligen Siedlungskörpers flächendeckend analysiert und konkrete Handlungsfelder mit zukünftigen Steuerungsbedarfen für eine tragfähige und nachhaltige Dorfentwicklung abgeleitet werden können.
Um zunächst die flächendeckende Betrachtung eines jeden Ortsteils zu ermöglichen, wurden in enger Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung und den Ortsvorsteher:innen ein physisches Modell sowie detaillierte Steckbriefe der einzelnen Dorfbereiche erstellt. Die Steckbriefe beleuchten die Bandbreite der Themen und Besonderheiten der Dorfbereiche im entsprechenden Maßstab. Komplementär dazu wurde eine übergreifende Zielkarte entwickelt, die notwendige Maßnahmen in vier Themenbereichen aufzeigt, die ortsteilübergreifend angewendet werden.
Die Zielkarte identifiziert darüber hinaus bestehende und fehlende Regelungsbedarfe. Diese werden in drei Kategorien eingeteilt: Rahmenplan, Bebauungspläne und Einzelmaßnahmen. Die Priorisierung der so identifizierten Aufgabenpakete wurde in einem breiten Diskurs von den Ortschaftsräten und dem Stadtplanungsamt festgelegt und vom Gemeinderat beschlossen.
Mit den Entwicklungskonzepten erhalten die Rastatter Ortsteile eine gemeinsame Zielsetzung und eine verlässliche planerische Agenda für die kommenden Jahre. Die mit den Ortschaftsräten und der Verwaltung gemeinsam erarbeiteten und priorisierten Maßnahmenvorschläge sind individuell auf die planerischen Handlungserfordernisse und Bedarfe eines jeden Ortsteils zugeschnitten. Sie bilden einen für alle Ortsteile angemessenen Konsens, auf dessen Basis die vorhandenen Kapazitäten zielführend und effektiv eingesetzt werden können.
Die zusammenfassenden Broschüren fassen flächendeckend alle Analyseerkenntnisse und daraus hervorgehende städtebauliche Ziele und Maßnahmenvorschläge für jeden Ortsteil zusammen. Die bereichsscharf ausgearbeiteten Steckbriefe sind dabei von mehrfachem Wert. Einerseits werden sie von der Verwaltung als Arbeits- und Grundlagenmaterial genutzt, andererseits stehen sie der Öffentlichkeit zur Information und Anregung eines weiteren Diskurses zur Verfügung. Darüber hinaus dienen sie potentiellen Bauherrn als Richtschnur, welche Entwicklungen in den einzelnen Ortsbereichen aus hoheitlicher Sicht beabsichtigt und welche Rahmenbedingungen daraus für den konkreten Einzelfall abzuleiten sind.
Das Gesamtkonzept wurde vom Gemeinderat der Stadt Rastatt als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Die Inhalte der vorliegenden Broschüren sind damit zukünftig bei der Aufstellung rechtsverbindlicher Bebauungspläne zu berücksichtigen. Zugleich dienen sie als Leitlinie bei der weiteren städtebaulichen Planung und als wichtige Orientierung bei der Ersteinschätzung von Baumaßnahmen.
Auftraggeberin
Stadt Rastatt Fachbereich Stadt- und Grünplanung
Größe
rd. 4.000 ha
Planung
2020-2022
Leistung
Städtebauliche Entwicklungspläne, partizipativer Prozess
Fotocredit: ASTOC